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Fragen und Antworten zum Gasanbieterwechsel

Auf dieser Webseite werden Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Gasvergleich und Gasversorgerwechsel gegeben.

Was ist der Unterschied zwischen einem Gasanbieter und einem Netzbetreiber?

Wie bereits auf der Startseite beschrieben, ist der Gasmarkt seit einigen Jahren liberalisiert und jeder kann frei seinen Gasversorger wählen und jederzeit seinen Gasversorger wechseln, zum Beispiel wenn dieser seine Gaspreise erhöhen sollte. Ein Gasversorger ist, wie der Name schon vermuten lässt, zuständig für die Lieferung von Energie, also dem Gas, er speist also das Gas in das Gasnetz ein. Der Gasnetzanbieter oder Netzbetreiber ist der Inhaber der Gasleitung bis zum Kunden. Sind Gasversorger und Netzbetreiber nicht identisch zahlt der Gasversorger eine Gebühr für die Nutzung der Gasleitungen und technischen Einrichtungen an den Netzbetreiber, so dass dem Kunden keine Extrakosten entstehen. Der Netzbetreiber ist vom Gesetz her verpflichtet, sich um das Gasnetz zu kümmern, so dass es immer funktioniert. Der Gasnetzbetreiber ist meistens auch gleich der ortsansässige Gasversorger einer Stadt oder Gemeinde.

Kostet der Gasanbieterwechsel eigentlich Gebühren?

Für den Verbraucher fallen keine Gebühren bei einem Gasanbieterwechsel an. Die Kündigung des alten Anbieters wird vom neuen Versorger durchgeführt und der Verbraucher braucht sich um die technische Abwicklung nicht zu kümmern.

Was sind Netzentgelte bzw. Netzgebühren?

Diese Gebühren sind im Grundpreis/Gaspreis bereits enthalten. Mit diesem Geld wird das Gasnetz instandgesetzt und neue Leitungen und andere technische Einrichtungen finanziert, die zur Gasversorgung notwendig sind.

Sind bei einem Versorgerwechsel neue Gasleitungen und ein neuer Gaszähler erforderlich?

Bei einem Gasversorgerwechsel ist kein neuer Gaszähler erforderlich, auch Gasleitungen bleiben erhalten, es sind keine Umbauarbeiten nötig. Für die Nutzung der Gaszähler fallen zwar Nutzungsgebühren an, diese sind aber bereits im Grundpreis bzw. im Gaspreis enthalten und werden an den Netzbetreiber weitergeleitet, der auch bei Störungen und anderen Problemen zuständig bleibt.

Ist bei einem Gasversorgerwechsel die Gasversorgung durchgehend gesichert?

Der örtliche Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet eine Versorgung mit Gas sicherzustellen. Deswegen können Verbraucher auch bei einem Wechsel nicht plötzlich ohne Gas dastehen. Allerdings sollten Verbraucher niemals selber ihren Gasversorger für einen Anbieterwechsel kündigen sondern dies dem neuen Anbieter überlassen. Nur der weiß genau, wann er mit der Gaslieferung beginnen kann.

Wie genau funktioniert eigentlich ein Anbieterwechsel zu einem neuen Gasversorger?

Wer sich für einen neuen Versorger entschieden hat, braucht nur den Wechselantrag genau ausfüllen, der in den meisten Fällen vom Tarifrechner bereitgestellt wird, und diesen an die angegebene Adresse zu senden. Der neue Anbieter wird dann für den Verbraucher beim alten Gasanbieter kündigen. Wann genau mit der Lieferung begonnen werden kann, erfährt man vom neuen Energieversorger. Ein Wechsel kann je nach Anbieter ca. 6 - 10 Wochen dauern, wenn beim aktuellen Versorger keine längeren Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Falls über den Tarifrechner keine Wechselunterlagen bereitgestellt werden, bleibt einem interessierten Verbraucher nur die direkte Kontaktaufnahme mit dem neuen Wunschgasanbieter, um einen Gasanbieterwechsel zu beantragen.

Gasrechner

Hinweis: Nehmen Sie sich bitte genug Zeit und prüfen Sie vor einem Wechsel die Tarif- und Vertragsbedingungen genau.

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